AGB – Make Branding, Noa Hönig & Gligor Baltovski GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Make Branding, Noa Hönig & Gligor Baltovski GbR
Prinz-Eugen-Straße 10 · 78048 Villingen-Schwenningen
– im Folgenden: Auftragnehmer –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen in Form von Angeboten zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2

Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4

Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1

Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegebenen Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrecht, Markenrecht) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erbringen, und prüft insbesondere keine Marken- oder Schutzrechtskollisionen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2

Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen und sicherzustellen, dass seine Weisungen mit geltendem Recht in Einklang stehen.

1.2.3

Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – für die Beschaffung von Material (Grafiken, Videos) selbst verantwortlich. Fehlt es hieran und liegen keine weiteren Vorgaben vor, kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl Stockmaterial verwenden oder Platzhalter einsetzen.

1.2.4

Sofern für einzelne Auftragsbestandteile ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, diesen – vom Auftragnehmer gestellt – vor Leistungsbeginn abzuschließen.

1.2.5

Für Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; die Regelungen zu „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

1.2.6

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1

Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Erstellung/Erweiterung von Webseiten und Shops auf Grundlage agiler Methoden.

2.1.2

Gegenstand ist grundsätzlich die Entwicklung neuer bzw. Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der Kundenvorgaben. Die Verträge sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB).

2.1.3

Der Kunde stellt eine Anfrage mit Beschreibung der gewünschten Inhalte; diese ist Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Auftragnehmer prüft die Angaben auf Vollständigkeit, Eignung, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit (rechtliche Eignung ausgenommen) und erstellt daraus ein Angebot. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zustande.

2.1.4

Kundenwünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden bei beiderseitiger Zustimmung in Textform Vertragsbestandteil. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2.1.5

Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf.

2.1.6

Voraussetzung ist die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Daten/Systemumgebungen durch den Kunden. Für hierdurch bedingte Verzögerungen haftet der Auftragnehmer nicht.

2.1.7

Rechteprüfung/-beschaffung, Einbindung von Plugins/Tools/Zertifikaten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Ein Anspruch auf Herausgabe von Grafiken, Quellcode oder Dokumentation besteht grundsätzlich nicht.

2.1.8

Webseiten werden für die jeweils aktuellen zwei Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge optimiert. SEO wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

2.1.9

Der Auftragnehmer berät nicht zu wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Fragen; der Kunde muss sich hierzu ggf. anwaltlich beraten lassen.

2.1.10

Wartungs- und Pflegeleistungen können angeboten werden, sind aber nicht verpflichtend. Ohne gesonderte Vereinbarung ist nach Abnahme allein der Kunde für technische Instandhaltung verantwortlich; der Auftragnehmer haftet nicht für Sicherheitslücken durch veraltete Drittsoftware.

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1

Bei Vereinbarung auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts gilt diese Ziffer.

2.2.2

Gegenstand ist die Entwicklung/Erweiterung von Webseiten unter Beachtung der Kundenvorgaben; Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB.

2.2.3

Maßgeblich sind individualvertragliche Vereinbarungen sowie ein vom Kunden erstelltes Lastenheft samt darauf aufbauendem Pflichtenheft. Der Auftragnehmer prüft das Lastenheft und schlägt bei Bedarf Ergänzungen vor; nach beiderseitiger Bestätigung wird der Inhalt Vertragsbestandteil.

2.2.4

Auf Basis des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft zur Abnahme. Bei Zurückweisung legt der Auftragnehmer maximal zwei Alternativvorschläge vor; bei endgültiger Uneinigkeit kann jede Partei außerordentlich kündigen, wobei bereits entstandene Honorare/Aufwendungen zu vergüten sind.

2.2.5

Mit Abnahme des Pflichtenhefts gelten die dort beschriebenen Leistungen als endgültig vereinbart; Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung.

2.2.6

Der Auftragnehmer stellt zusätzlich einen Zeit- und Arbeitsplan bereit, der ohne unverzüglichen Widerspruch Vertragsbestandteil wird. Übergabe/Upload der fertigen Webseite erfolgt bis zum genannten Enddatum.

2.2.7

Voraussetzung ist die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Daten/Systemumgebungen durch den Kunden; hierdurch bedingte Verzögerungen begründen keine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.

2.2.8

Nach Fertigstellung erfolgt Aufforderung zur Abnahme, ggf. mit vorheriger Testphase. Fehler sind schriftlich anzuzeigen; der Auftragnehmer bemüht sich um fachgerechte Korrektur und darf vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.2.9

Rechteprüfung/-beschaffung und Einbindung von Plugins/Zertifikaten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode/Dokumentation ohne abweichende Vereinbarung.

2.2.10

Optimierung für die aktuellen zwei Versionen gängiger Browser; SEO nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

2.2.11

Keine Rechtsberatung zu wettbewerbs-/verbraucher-/kennzeichnungsrechtlichen Fragen; Prüfung durch spezialisierten Anwalt liegt beim Kunden.

2.2.12

Wartungs-/Pflegeleistungen freiwillig; ohne gesonderte Vereinbarung liegt technische Instandhaltung nach Abnahme beim Kunden; keine Haftung für Sicherheitslücken durch veraltete Drittsoftware.

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1

Wartungs- und Betreuungsleistungen (auch für Drittwebseiten) können angeboten werden, sind aber nicht verpflichtend und Gegenstand individueller Absprachen.

2.3.2

Inhalt ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie anlassbezogene Aktualisierung für gängige Browser; weitergehende Leistungen (z. B. regelmäßige Wartung) können gesondert vereinbart werden.

2.3.3

Keine Haftung für Störungen durch eigenmächtige Kundenänderungen oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers; „Haftung/Freistellung“ bleibt unberührt.

2.3.4

Die Wartung umfasst nur die technische, nicht die inhaltliche Aktualisierung; Impressum und Datenschutzerklärung sind hiervon ausgenommen.

2.4 Webhosting

2.4.1

Der Auftragnehmer bietet Hosting an und setzt hierzu Server von Drittunternehmen ein, über die vor Vertragsschluss informiert wird. Der Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarung.

2.4.2

Die Serververfügbarkeit liegt bei mind. 99 % im Jahresmittel, ausgenommen Ausfälle durch höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

2.4.3

Regelmäßige Datensicherung obliegt dem Kunden; für Datenverluste durch mangelnde Sicherung haftet der Kunde selbst.

2.4.4

Unzulässige Inhalte (z. B. beleidigend, extremistisch, rechtsverletzend, strafbar, Schadsoftware) sind auf dem Speicherplatz untersagt. Bei Kenntnis prüft der Auftragnehmer kursorisch und kann vorläufige Maßnahmen bis zur Löschung treffen (2.4.4.1), trifft nach Stellungnahme des Kunden eine endgültige Entscheidung inkl. möglicher Verwarnung, Sperrung, Kündigung oder Anzeige (2.4.4.2), informiert den Kunden über das Ergebnis soweit rechtlich zulässig (2.4.4.3) und prüft Inhalte grundsätzlich nicht proaktiv, wird aber bei Kenntnis oder Meldung tätig (2.4.4.4).

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Erstellung von Texten / Copywriting

3.1.1

Der Auftragnehmer erstellt Texte (z. B. Pressemeldungen, Webinhalte, Werbetexte) nach individualvertraglicher Festlegung.

3.1.2

Fertige Texte werden zur Freigabe übermittelt; dem Kunden steht eine Korrekturschleife zu. Stilistische Reklamationen oder neue Informationen sind danach ausgeschlossen; weitere Änderungen sind kostenpflichtig.

3.1.3

Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe, die zugleich als Abnahme gilt. Bei Pressemeldungen wird ein Distributionsdatum festgelegt. Veröffentlicht der Kunde selbst vor Abnahme, gilt dies als Abnahme.

3.1.4

Für nach Abnahme entdeckte Fehler haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach „Haftung/Freistellung“.

3.2 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.2.1

Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung Konzeption und Gestaltung von Designs.

3.2.2

Der Kunde stellt eine Anfrage mit Beschreibung der gewünschten Designs; diese ist Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zustande.

3.2.3

Voraussetzung ist die vollständige, vorherige Bereitstellung aller nötigen Daten (z. B. Farbdefinitionen) durch den Kunden; andernfalls kann der entstehende Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.

3.2.4

Ohne abweichende Vereinbarung stehen dem Kunden je zwei Korrekturschleifen pro Design zu; danach werden Änderungswünsche und Reklamationen nur noch gegen zusätzliches Entgelt berücksichtigt.

3.2.5

Nach Fertigstellung erfolgt Aufforderung zur Abnahme; die Übergabe erfolgt in einem gängigen Dateiformat.

3.2.6

Nutzungsrechte werden zweckentsprechend eingeräumt: bei Logos grundsätzlich zeitlich/örtlich/inhaltlich unbeschränkt und ausschließlich (einzelne Elemente dürfen bei fehlender Verwechslungsgefahr weiterverwendet werden), bei übrigen Designs ein einfaches Nutzungsrecht. Übertragung an Dritte bedarf gesonderter Vereinbarung; Korrekturschleifen-Entwürfe dürfen ohne Einwilligung nicht genutzt werden.

3.2.7

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

4.1

Geschuldet werden ausschließlich Maßnahmen, die nach Erfahrung des Auftragnehmers das Ranking positiv beeinflussen können, bzw. ausdrücklich angeordnete Maßnahmen (Dienstleistung nach §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmtes Ranking-Ergebnis wird nur bei ausdrücklicher Zusicherung geschuldet.

4.2 SEA-Kampagnen

4.2

Geschuldet werden Keyword-Vorschläge und nach Freigabe die Anzeigenschaltung (Dienstleistung nach §§ 611 ff. BGB). Ergebnisse wie Verkaufszahlen sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert. Werbebudgets sind im Honorar nicht enthalten und vom Kunden zu tragen.

4.3 Schaltung von Werbeanzeigen

4.3.1

Unterstützung bei Anzeigenschaltungen in Social Media, Suchmaschinen und sonstigen Medien.

4.3.2

Beratung zur Ausgestaltung für möglichst hohe Sichtbarkeit; bestimmte Ergebnisse (Verkäufe, Leads) sind nicht geschuldet.

4.3.3

Unterstützung bei Konzeption von Texten/Bildern; Inhaltsauswahl obliegt allein dem Kunden. Keine inhaltliche/rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer; bei erkennbaren Rechtsverstößen kann er die Erstellung verweigern.

4.3.4

Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden; der Auftragnehmer schuldet nur das technische Hochladen.

4.3.5

Werbebudgets sind im Honorar nicht enthalten und vom Kunden zu tragen, sofern nicht abweichend vereinbart.

4.3.6

Diensteanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde; der Auftragnehmer handelt lediglich als dessen Auftragsverarbeiter.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

5.1

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Bei festen Angebotspreisen erfolgt die Zahlung je zur Hälfte bei Projektstart und nach Abnahme. Stundenbasierte Vergütung wird vollständig nach Rechnungsstellung fällig.

5.2 Abnahme

5.2

Bei Werkleistungen fordert der Auftragnehmer zur Abnahme auf; die Abnahmefrist (§ 640 Abs. 2 S. 1 BGB) beträgt 2 Wochen, sofern nicht abweichend mitgeteilt. Ohne Äußerung oder mangelbedingte Verweigerung innerhalb der Frist gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Mängelgewährleistung

5.3

Unwesentliche Mängel begründen keine Ansprüche. Die Art der Nacherfüllung wählt der Auftragnehmer. Verjährungsfrist: 1 Jahr (Ausnahme: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leib/Leben/Gesundheit). Nacherfüllung setzt die Verjährung nicht neu in Gang. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.4.1

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, uneingeschränktes Nutzungsrecht sowie Eigentum an den Arbeitsergebnissen; weitergehende Rechte sind gesondert vereinbarbar.

5.4.2

Der Kunde erlaubt dem Auftragnehmer die Nutzung des Projekts als Referenz/Portfolio sowie die Nennung als Urheber auf Werbemitteln, ohne Entgeltanspruch.

5.4.3

Der Auftragnehmer darf seinen Namen mit Verlinkung im Footer und Impressum der erstellten Webseite platzieren, ohne Entgeltanspruch des Kunden.

5.5 Vertraulichkeit

5.5

Der Auftragnehmer behandelt alle Geschäftsvorgänge (Layouts, Zahlenmaterial, Passwörter, urheberrechtlich geschützte Materialien u. Ä.) streng vertraulich und verpflichtet auch Mitarbeiter/Dritte hierzu. Die Geheimhaltung gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragsdauer hinaus.

5.6 Haftung/Freistellung

5.6.1

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Garantieversprechen oder zwingender Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz). Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

5.6.2

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen des Kunden gegen die AGB oder geltendes Recht resultieren.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2

Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland gilt der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

5.7.3

Der Auftragnehmer kann die AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit angemessener Frist ändern. Bestandskunden werden mind. 2 Wochen vorher per E-Mail informiert; Zustimmung gilt bei fehlendem Widerspruch als erteilt, bei Widerspruch kann der Auftragnehmer außerordentlich kündigen.